Gesetze

Ab dem 01.09.2009 gilt das neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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Tipps

Scheidungurteil?

Das war gestern - heute bekommt man einen Beschluss!

Seit Inkraftreten des

Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 

entscheidet das Gericht durch Beschluss über die Scheidung der Ehe. Dies stellt aber eher eine Änderung der Förmlichkeit dar, denn auch der Beschluss muß erst, wie schon früher das Urteil, in Rechtskraft erwachsen.  Das dauert einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Übrigens, auch die Prozesskostenhilfe gibt es Familienverfahren nun nicht mehr, zumindest begrifflich, denn ab sofort heisst es Verfahrenskostenhilfe. Am Inhalt ändert sich aber nichts und Sie haben bei Bedarf weiterhin die Möglichkeit, die Scheidung für Sie kostenfrei oder mit erheblich geringeren Kosten zu verwirklichen.

Scheidungskosten sparen - aber wie?

Wenn einer der Ehepartner über wenig Einkommen verfügt und der andere Partner gut verdient, sollte nur der Ehegatte mit dem niedrigen Verdienst einen Anwalt mit der Scheidung beauftragen. Der Anwalt wird für ihn Prozesskostenhilfe beantragen und seine Kosten aus der Staatskasse erhalten. Soweit der andere Ehegatte der Scheidung lediglich zustimmt, muss er selbst keinen eigenen Anwalt beauftragen. Für den Geringverdiener, soweit er Prozesskostenhilfe ohne Ratenverpflichtung erhält, ist das Verfahren kostenfrei. Der andere Ehegatte hat dann nur noch die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen, welche lediglich einen Bruchteil der sonst anfallenden Anwaltskosten ausmachen.

Schnelle Scheidung?
Gesetzesänderung macht es möglich!

Dank des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes, das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, können Scheidungsverfahren nun innerhalb weniger Wochen erfolgen. Denn ein Versorgungsausgleich, der bisher mehrere Monate dauerte, wird bei Ehen unter drei Jahren nur noch auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt. Bestand die Ehe länger, kann der Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag ausgeschlossen werden. Bisher musste dieser mindestens ein Jahr vor dem Scheidungsantrag beurkundet worden sein. Mit der Beauftragung des Anwalts per Internet (Web-Scheidung), kann die Bearbeitung zusätzlich beschleunigt werden.

Scheidung per Internet?  

Der eigentliche Scheidungstermin kann zwar nicht online durchgeführt werden, denn die Eheleute müssen auf jeden Fall bei Gericht erscheinen. Dieser Termin dauert jedoch meist nur einige Minuten. Allerdings kann der Auftrag an den Anwalt, sowie die gesamte restliche Bearbeitung über elektronische Medien erfolgen, unabhängig vom Wohnort und ohne Anwaltstermin! Dies wird oft als Onlinescheidung bezeichnet. Bei Einigkeit, dass Sie sich scheiden lassen wollen, reicht ein Anwalt für die Scheidung aus und sie müssen auch nur einen Anwalt bezahlen. Zusätzlich kann beantragt werden, da es sich um eine unstreitige Scheidung handelt, den Gegenstandswert um 25 % zu senken! Die Gerichte folgen oft diesem Antrag.